Service-Vereinbarung Colocation
Rack-Vermietung, Strom, Konnektivität · Düsseldorf und Nürnberg
Diese Service-Vereinbarungs-Bedingungen (kurz „SVB") konkretisieren unsere AGB für das Produkt Colocation. Sie regeln, was wir konkret leisten, was Du als Kunde leistest, und welche Nutzung wir nicht zulassen. Bei Widersprüchen zwischen SVB und AGB geht die produktspezifische SVB vor.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese SVB gelten für das Produkt „Colocation" gemäß Produktbeschreibung unter /colocation. Ergänzend gelten unsere AGB in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Im Falle eines Widerspruchs gehen die produktspezifischen Regelungen dieser SVB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen Dir Stellfläche in einem 19-Zoll-Rack in einem unserer beiden deutschen Rechenzentren (Standort Düsseldorf oder Nürnberg) zur Verfügung. Die konkrete Rack-Größe (1 HE bis zum Voll-Rack), der Standort und die Anzahl der Stromkreise ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Im Leistungsumfang enthalten sind:
- Stellfläche im 19-Zoll-Schrank, abschließbar, in einer Kaltgang-Einhausung;
- ein Stromkreis (Standard 16 A) mit elektronischer Verbrauchs-Erfassung. Ein zweiter Stromkreis für A+B-Redundanz ist als kostenpflichtiges Add-on buchbar;
- Anbindung über einen 1-Gbit-Port. Der Backbone des jeweiligen Rechenzentrums ist redundant ausgelegt;
- 5 TB ausgehender Inklusiv-Traffic pro Monat (siehe § 6);
- eine dedizierte IPv4-Adresse und ein /64-IPv6-Subnetz;
- frei einstellbares Reverse-DNS;
- Zutritt zum Rack-Bereich nach Maßgabe von § 8;
- DDoS-Grundschutz auf Netzwerk-Ebene gemäß Standard des jeweiligen Rechenzentrums.
(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
- Hardware-Beschaffung (Kunde bringt Hardware mit oder lässt sie zustellen);
- Betrieb der kundenseitigen Hardware (Eigenadministration durch den Kunden);
- Backups der kundenseitigen Daten;
- Hardware-Versicherung (Diebstahl, Brand-/Wasserschaden — separat durch Kunden zu versichern);
- Hands-On-Tätigkeiten über reine Stellung der Infrastruktur hinaus (separat zubuchbar gemäß Service-Katalog, siehe Produktseite).
§ 3 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Du bist Eigentümer der von Dir eingebrachten Hardware und trägst die Verantwortung für deren ordnungsgemäßen Betrieb. Insbesondere:
- Auswahl, Installation und Konfiguration aller Anwendungen;
- regelmäßige Sicherheits-Updates des Betriebssystems und aller installierten Software;
- Absicherung der Hardware gegen unbefugten Zugriff (Firewall, SSH-Härtung, sichere Konfiguration);
- Backups Deiner Daten;
- Erfüllung etwaiger Software-Lizenzpflichten gegenüber Dritten.
(2) Du sicherst zu, dass die eingebrachte Hardware den geltenden technischen und sicherheitstechnischen Normen entspricht (CE-Kennzeichnung, DIN VDE, RoHS) und keine Gefährdung für die übrige Infrastruktur des Rechenzentrums darstellt — insbesondere keine offensichtlichen elektrischen Defekte aufweist und thermisch im üblichen Rack-Rahmen bleibt.
(2a) Hardware-Format: Bei Tarifen bis einschließlich Halb-Rack ist ausschließlich klassisches 19-Zoll-Format zulässig. Hintergrund ist die geteilte Nutzung des Schranks mit anderen Kunden und die zugehörige Kaltgang-Architektur. Beim Voll-Rack-Tarif nutzt Du den Schrank exklusiv und darfst Hardware in beliebigem Format einbauen, sofern die Vorgaben unter Abs. 2 eingehalten werden.
(3) Bei Hardware-Defekten obliegt Dir die Beschaffung von Ersatzteilen. Wir können auf Anfrage Hot-Spare-Hardware für Dich vorhalten (separat zu vereinbarender Service).
(4) Du benennst uns mindestens einen technischen Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit für Notfälle.
§ 4 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Wir streben für die Netzwerk-Anbindung, die Stromversorgung und die Klimatisierung des Rechenzentrums eine Jahres-Verfügbarkeit von 99,9 % an. Wartungs-Fenster zählen nicht zur Unverfügbarkeit (siehe AGB § 4 Abs. 2 f.).
(2) Geplante Wartungs-Arbeiten an Strom oder Netzwerk kündigen wir, soweit zumutbar, mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an. Kurzfristige Sicherheits-Wartungen (z. B. Notfall-Patches an der Netzwerk-Infrastruktur) zählen nicht zur Unverfügbarkeit.
(3) Eine Wiederherstellung kundenseitiger Hardware nach Ausfall ist nicht Teil dieser Vereinbarung. Hardware-Ersatz und Reparatur liegen beim Kunden, ggf. unterstützt durch zubuchbare Hands-On-Services.
§ 5 Strom — Bereitstellung und Erstattung
(1) Wir stellen Dir einen Stromkreis (Standard 16 A) zur Verfügung. Bei Bedarf kann ein zweiter Stromkreis für A+B-Redundanz zugebucht werden.
(2) Jede Deiner Steckdosen wird vom Tag der Aufschaltung an elektronisch durchgehend rund um die Uhr gemessen. Aus diesen 24/7-Messwerten wird am Monatsende der Durchschnittsverbrauch in Watt gebildet.
(3) Die Abrechnung erfolgt als Erstattung der durch Deinen Verbrauch verursachten Energiekosten nach dem in der Produktbeschreibung benannten Erstattungs-Satz pro durchschnittlich verbrauchtem Watt im Abrechnungs-Monat (zzgl. Verwaltungs- und Mess-Aufwand). Es handelt sich rechtlich nicht um den Verkauf von Energie, sondern um die Erstattung der durch Dich verursachten Kosten gemäß Verbrauchsmessung.
(4) Die historischen Verbrauchs-Werte sind im Kundencenter über sechs Monate rückwirkend einsehbar, mit minutengenauer Auflösung im Tagesverlauf.
(5) Durchschnitts-Werte unter 50 Watt werden als 50 Watt gerechnet (Mindest-Erstattung). Darüber Watt-genau.
(6) Bei mehreren Steckdosen pro Vertrag werden die Durchschnitts-Werte aller Steckdosen aufsummiert und gemeinsam abgerechnet.
§ 6 Traffic
(1) Pro Rack-Tarif sind 5 TB ausgehender Traffic pro Monat enthalten. Eingehender Traffic wird nicht angerechnet.
(2) Über den Inklusiv-Anteil hinausgehender Traffic wird mit dem in der Produktbeschreibung benannten Mehr-TB-Preis nachträglich abgerechnet.
(3) Bei stetigem Traffic-Bedarf über 20 TB pro Monat ist auf Anfrage ein Festpreis-Modell verhandelbar. Sprich uns an.
(4) Traffic-Volumen, das durch erkannte DDoS-Filterung anfällt, zählt nicht zu Deinem Inklusiv-Verbrauch.
§ 7 Acceptable Use — was nicht erlaubt ist
(1) Ergänzend zu AGB § 6 sind auf den von Dir eingebrachten Systemen insbesondere folgende Aktivitäten untersagt:
- der Betrieb von Anwendungen zum Mining von Kryptowährungen jeglicher Art (insbesondere wegen des ungünstigen Verhältnisses von Strom-Verbrauch zu thermischer Belastung umliegender Racks);
- das Scannen fremder Netze oder fremder IP-Adressen ohne ausdrückliche Erlaubnis;
- das manuelle Ändern der Hardware-Adresse (MAC) der Netzwerk-Schnittstelle;
- die Verwendung gefälschter Source-IP-Adressen (IP-Spoofing);
- der Betrieb von Tor-Exit-Nodes oder vergleichbaren anonymisierenden Diensten;
- der Betrieb von offenen Mail-Relays oder anderen offen erreichbaren Diensten, die für Spam-Versand oder DDoS-Reflection missbraucht werden können;
- der Versand von unverlangten Massen-E-Mails (Spam);
- jede Form von aktiven Angriffen auf fremde Infrastruktur (DDoS, Brute-Force, Exploit-Versuche);
- der Einbau von Hardware, deren elektrische oder thermische Eigenschaften die Infrastruktur des Rechenzentrums gefährden (z. B. eigene Wasser-Kühlungs-Systeme ohne Vorabstimmung).
(2) Bei begründetem Verdacht oder konkretem Hinweis auf einen Verstoß sind wir nach Maßgabe der AGB § 9 berechtigt, den Netzwerk-Anschluss Deiner Hardware vorübergehend zu sperren. Bei akuter Gefahr für unsere Infrastruktur, andere Kunden oder Dritte können wir ohne vorherige Anhörung sperren und Dich nachträglich informieren.
§ 8 Zutritt zum Rechenzentrum
(1) Standard: Bei Tarifen bis einschließlich Halb-Rack erfolgt der Zutritt zum Rack-Bereich ausschließlich in Begleitung eines xaweho-Mitarbeiters nach vorheriger Anmeldung per Ticket. Termin-Vereinbarung typischerweise innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen schneller — abhängig von Mitarbeiter-Verfügbarkeit am jeweiligen Standort.
(2) Voll-Rack-Sonderregelung: Buchst Du ein Voll-Rack, ist auf Wunsch ein eigener 24/7-Zutritt möglich. Du benennst uns dafür die zutrittsberechtigten Personen schriftlich, jede dieser Personen wird beim jeweiligen Rechenzentrums-Betreiber als Schlüssel-Person hinterlegt und erhält eine eigene Zutritts-Karte. Identifikation beim Einlass mit Lichtbild-Ausweis bleibt erforderlich.
(3) Der Zutritt erfolgt in jedem Fall unter Beachtung der Hausordnung des jeweiligen Rechenzentrums-Betreibers (insbesondere Anmelde-Pflicht, Foto-Verbot in den Server-Räumen, kein Mitbringen externer Speichermedien für andere Kunden-Hardware).
(4) Wir behalten uns vor, den Zutritt zu verweigern, wenn die Identifikation nicht möglich ist oder ein Sicherheits-Risiko besteht.
§ 9 Hardware-Eigentum und Haftung
(1) Die von Dir eingebrachte Hardware bleibt Dein Eigentum. Wir werden zu keinem Zeitpunkt Eigentümer Deiner Hardware.
(2) Eine Hardware-Versicherung gegen Diebstahl, Brand- oder Wasserschaden ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Wir empfehlen Dir den Abschluss einer entsprechenden Sach-Versicherung. Unsere Haftung im Schadens-Fall richtet sich nach AGB § 8 — also nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
(3) Bei Vertragsende holst Du Deine Hardware ab oder lässt sie auf Deine Kosten abholen. Nach angemessener Frist (Standard: 30 Tage nach Vertragsende) ohne Abholung sind wir berechtigt, die Hardware kostenpflichtig einzulagern oder nach weiterer Mahnung verwertungsrechtlich zu behandeln.
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate und gilt für alle Bestandteile des Colocation-Vertrags — also den Rack-Tarif selbst und sämtliche zugebuchten Service-Add-ons (z. B. zweiter Stromkreis, IPMI-VPN-Anbindung, 24/7-Bereitschaft). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, einzelne Add-ons können auch separat gekündigt werden.
(2) Bei vertraglich vereinbarten längeren Mindestlaufzeiten (12 oder 24 Monate gegen reduzierten Preis) gelten die jeweils vereinbarten Konditionen.
(3) Mit Vertragsende endet die Bereitstellung der Infrastruktur. Du verpflichtest Dich zur Hardware-Abholung gemäß § 9 Abs. 3. Aufgrund der Verbrauchs-abhängigen Strom-Erstattung wird der letzte Monat anteilig nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Stand: 19. Mai 2026
Bei Rückfragen zu diesen SVB schreib uns bitte ein Ticket.